GUTACHTEN.

Spezielle Gutachten werden nur auf konkreten Auftrag einer offiziellen Stelle (IV, Suva, Militär, Gericht etc.) verfasst.

KOSTENTRÄGER.

Die Abklärungs- und Behandlungskosten werden von den Kranken-, respektive Unfallversicherungen im Rahmen der jeweils gültigen Regelungen und Tarifvorschriften übernommen. Dabei trägt die Patientin oder der Patient den üblichen Selbstbehalt von 10%.